Willkommen

auf der Homepage von Dipl. Ing. (FH) Stefan Schweisgut!

An Ihrem Parkett- oder Laminatboden wollen Sie lange Freude haben. Daher stehe ich Ihnen von der Planung und Beratung im Vorfeld bis hin zur Begutachtung von Schäden und Mängeln und der Entwicklung von Sanierungskonzepten gerne zur Seite. Meine Ausbildung und langjährige Praxiserfahrung in der Holztechnik machen mich zum Experten auf dem Gebiet von Massivparkett, Fertigparkett und Laminatböden.

Profil

Warum ich als Gutachter arbeite…

Ausschlaggebend für die Entscheidung, als unabhängiger Gutachter tätig zu werden, war mein großes Interesse am Werkstoff Holz und der Wunsch, Menschen in Planung, Beratung und Fehlerbeseitigung rund ums Thema Fußboden zu unterstützen. Dazu gehört – gerade auch bei Streitigkeiten – eine objektive, gerichtsverwertbare Begutachtung. Bei der Verlegung und Wartung von Parkett und Laminat gibt es viele Fehlerquellen. Mit meiner langjährigen Erfahrung aus dem eigenen Fachbetrieb und permanenten Weiterbildung kann ich helfen, Mängeln vorzubeugen, Schäden zielsicher festzustellen sowie zu deren Beseitigung beizutragen. Weiterlesen

Gutachten

Sie brauchen Unterstützung und eine objektive Beurteilung?

Ich erstelle Gutachten im Bereich Parkett und Laminat. Dazu gehören:

  • Gerichtsgutachten
    Gerichtsgutachten werden im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten vom Gericht eingeholt. Meistens geht es um die Frage, ob behauptete Mängel einer Handwerksleistung tatsächlich vorliegen, worauf diese gegebenenfalls zurückzuführen sind und welche Kosten ihre Beseitigung verursacht. Weitere Gutachten betreffen die Frage, ob bestimmte Leistungen vom Auftrag umfasst waren und korrekt abgerechnet wurde.
  • Privatgutachten
    Privatgutachten können von jedermann eingeholt werden. Dies gilt für Privatpersonen ebenso wie für Firmen, Verwaltungen, Verbände usw. Das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen hat auch in einem späteren Rechtsstreit durchaus Gewicht, da es sich zwar um ein Privatgutachten handelt, das nur eine Partei eingeholt hat, aufgrund der Objektivität des Gutachters aber dennoch bei Gericht regelmäßig einen hohen Stellenwert genießt. Privatgutachten sind oftmals auch schon deshalb erforderlich, damit der Anwalt im Vorfeld die tatsächliche Situation besser einschätzen und das Prozessrisiko beurteilen kann. Weiterlesen

Leistungen

Planung, Beratung, Begutachtung.
Was kann ich für Sie tun?

  • unabhängige technische Beratung von Architekten, Bauherren und Handwerkern (auch vor Ort)
  • Ausarbeitung von Leistungsverzeichnissen und Ausschreibungen
  • Prüfung und Bewertung von Angeboten
  • Baubegleitende Tätigkeit, Mitwirkung bei der Abnahme
  • Unabhängige Kostenschätzung
  • Neutrale Bewertung von Schäden und Mängeln
  • Erstellung von Sanierungskonzepten
  • Ermittlung von Wertminderungen
  • Schadensfeststellungen
  • Gutachterliche Stellungnahme

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