Welche Kosten kommen auf Sie zu ?
- Die Kosten für Gutachten in gerichtlichen Verfahren (streitiges Verfahren und selbstständiges Beweisverfahren) sind durch ein Gesetz (das sog. JVEG) festgelegt.
- Die Kosten für sonstige Gutachten (Privatgutachten, Schiedsgutachten usw.) richten sich nach dem mit der Erstellung verbundenen Aufwand. Hierzu werde ich Ihnen vor Auftragserteilung eine entsprechende Kostenschätzung vorlegen.