Kosten

Welche Kosten kommen auf Sie zu ?

  • Die Kosten für Gutachten in gerichtlichen Verfahren (streitiges Verfahren und selbstständiges Beweisverfahren) sind durch ein Gesetz (das sog. JVEG) festgelegt.
  • Die Kosten für sonstige Gutachten (Privatgutachten, Schiedsgutachten usw.) richten sich nach dem mit der Erstellung verbundenen Aufwand. Hierzu werde ich Ihnen vor Auftragserteilung eine entsprechende Kostenschätzung vorlegen.

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